Erneuerbare-Energiegemeinschaften (EEGs) stellen einen entscheidenden Schritt in der Bewältigung von Energiekrisen und dem Kampf gegen den Klimawandel dar. Sie ermöglichen es nicht nur, die lokale Energieproduktion und -nutzung zu steigern, sondern spielen auch eine zentrale Rolle bei der Transformation des Energiesystems. Besonders in Österreich, wo bereits rund 400 solcher Gemeinschaften aktiv sind, werden sie in Zukunft eine immer wichtigere Rolle für die Energiewirtschaft spielen. Sie entlasten das öffentliche Netz, bieten netzdienliche Services und tragen so zu einer stabileren und nachhaltigeren Energieversorgung bei.

 

Dezentralisierung der Energieversorgung – Die Bedeutung für die Zukunft

Einer der größten Vorteile von EEGs ist die Möglichkeit für private Haushalte und Unternehmen, überschüssige Energie über die Grenzen ihres Grundstücks hinweg zu verkaufen und sie vor Ort zu nutzen. Diese dezentralen Systeme bieten allen Beteiligten die Chance, proaktiv zur Energiewende beizutragen. Darüber hinaus schaffen sie wirtschaftliche Anreize und stärken die regionale Wertschöpfungskette, da die erzeugte Energie direkt in der Region bleibt.

 

Was genau ist eine Erneuerbare-Energiegemeinschaft?

Eine Erneuerbare-Energiegemeinschaft (EEG) ist eine Organisation oder rechtliche Struktur, wie beispielsweise ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Unternehmen, die es ihren Mitgliedern ermöglicht, Energie zu erzeugen, zu verbrauchen, zu speichern oder zu verkaufen. Das Besondere an einer EEG ist, dass sie den gemeinschaftlichen Zugang zur selbst erzeugten Energie ermöglicht. Mitglieder können die innerhalb der Gemeinschaft produzierte Energie teilen und gemeinsam nutzen, was sowohl die lokale Versorgung sichert als auch zur Reduktion von CO2-Emissionen beiträgt.

 

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

In unserem Fall handelt es sich bei der EEG um einen Verein ohne Gewinnabsicht, was bedeutet, dass alle erzielten Überschüsse in die Gemeinschaft reinvestiert werden, um die Versorgung mit erneuerbarer Energie weiter zu fördern und auszubauen. Diese Form der Energiegemeinschaft verfolgt nicht das Ziel, Gewinn zu erzielen, sondern vielmehr den gemeinsamen Nutzen der Mitglieder zu maximieren – eine nachhaltige und zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten.

 

Durch die Teilnahme an einer EEG tragen wir aktiv zur Energiewende bei, verbessern die lokale Energieeffizienz und unterstützen den Ausbau umweltfreundlicher, erneuerbarer Energien. Dabei profitieren alle Mitglieder von einer sauberen, nachhaltigen und wirtschaftlich attraktiven Energieversorgung.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energiegemeinschaften (EEGs), die in Österreich rechtlich anerkannt sind: die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) und die Erneuerbare-Energiegemeinschaft (EEG). Beide Typen haben ihre eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen und ermöglichen es den Mitgliedern, gemeinsam an der Produktion und Nutzung von erneuerbarer Energie teilzuhaben.

Der rechtliche Rahmen für Energiegemeinschaften ist im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) festgelegt, das seit Juli 2021 in Kraft ist. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Schaffung von Energiegemeinschaften und bietet die rechtlichen Bestimmungen, die den Betrieb und die Organisation solcher Gemeinschaften regeln.

 

Arten von Energiegemeinschaften:

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG):
Diese Art der Gemeinschaft ermöglicht es vor allem Privathaushalten und kleinen Unternehmen, ihre eigene Energie zu erzeugen und zu nutzen. Der Fokus liegt auf der lokalen, dezentralen Energieerzeugung und -nutzung.

Erneuerbare-Energiegemeinschaft (EEG):
Hierbei handelt es sich um eine Gemeinschaft, die es ermöglicht, erneuerbare Energie zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und unter den Mitgliedern zu verkaufen. Diese Gemeinschaften sind speziell darauf ausgelegt, die Energiewende zu fördern und die lokale Versorgung mit erneuerbarer Energie zu stärken.

 

Was bedeutet das für die Praxis?

Seit der Einführung des EAG im Jahr 2021 ist es möglich, dass mehrere Personen über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam Energie produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen. Diese Entwicklung macht die Teilnahme an der Energiewende für alle Beteiligten einfacher und wirtschaftlich attraktiver.

 

In einer Erneuerbaren-Energiegemeinschaft darf jedoch kein Strom von externen Quellen eingekauft werden. Nur der selbst erzeugte Strom, sei es durch Anlagen, die den Mitgliedern gehören oder von der EEG selbst betrieben werden (auch gepachtete oder gemietete Anlagen sind möglich), kann innerhalb der Gemeinschaft geteilt werden.

Grundsätzlich steht die Teilnahme an einer Erneuerbaren-Energiegemeinschaft (EEG) allen Bürger:innen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie Gemeinden und anderen öffentlichen Einrichtungen offen. Das Ziel ist es, eine breite Beteiligung an der Energiewende zu ermöglichen und die Nutzung erneuerbarer Energien in der Region zu fördern.

 

Teilnehmerkreis:

  • Privathaushalte: Jede:r Bürger:in, der oder die Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien hat, kann sich einer EEG anschließen.
  • Klein- und mittelständische Unternehmen: Auch kleinere Unternehmen können ihre eigene Energieerzeugung in einer EEG organisieren und von den Vorteilen der Gemeinschaft profitieren.
  • Gemeinden und öffentliche Einrichtungen: Auch öffentliche Institutionen, wie etwa Schulen, Verwaltungsgebäude oder öffentliche Einrichtungen, können Teil einer EEG werden und so ihre eigene Energieversorgung nachhaltig gestalten.

 

Teilnahme von Großunternehmen:

Großunternehmen dürfen ebenfalls an einer Energiegemeinschaft teilnehmen, allerdings nur, wenn es sich um eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) handelt. In diesem Fall darf jedoch kein Großunternehmen die bestimmende Mehrheit innerhalb der Gemeinschaft besitzen. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Bürger:innen und kleineren Unternehmen die Kontrolle und den Einfluss innerhalb der Gemeinschaft behalten.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an einer EEG ist die Nutzung eines sogenannten "kommunikativen Smart Meters", das die 1/4 Stunden Lastprofile an den Netzbetreiber überträgt. Diese Messgeräte ermöglichen eine präzise Erfassung des Stromverbrauchs und der -produktion. In unserer Region sind solche Smart Meter bereits vollständig ausgerollt, sodass die technische Voraussetzung für die Teilnahme erfüllt ist.

 

Zudem muss die 1/4 Stunden Übertragung im Portal des Netzbetreibers vorab aktiviert werden. Dies ist ein einfacher Opt-in-Prozess, bei dem die Zustimmung zur Übertragung der Verbrauchsdaten erteilen werden muss, um in die EEG aufgenommen zu werden.

Nein, um an einer Erneuerbaren-Energiegemeinschaft (EEG) teilzunehmen, ist es nicht zwingend erforderlich, eine eigene Photovoltaikanlage (PV-Anlage) oder eine andere Art der Stromerzeugung zu besitzen. In einer EEG können sowohl Teilnehmer mit Verbrauchsanlagen, als auch mit Erzeugungsanlagen oder sogar mit beidem teilnehmen.

 

Das bedeutet, dass auch Haushalte, die keine eigene PV-Anlage oder andere Erzeugungsquelle haben, von der nachhaltig produzierten Energie innerhalb der Gemeinschaft profitieren können. Diese Teilnehmer können den erzeugten Strom der Gemeinschaft beziehen und so ihren eigenen Energiebedarf nachhaltig decken.

 

Für den erfolgreichen Betrieb einer EEG ist es besonders wichtig, ein ausgewogenes Verhältnis von zeitgleicher (auf 1/4 Stunden Basis) Erzeugung und Verbrauch zu erreichen. Durch dieses Gleichgewicht wird nicht nur die lokale Energieversorgung optimiert, sondern auch die Stromnetze in den höheren Netzebenen entlastet. Das sorgt für eine effizientere Nutzung der erzeugten Energie und trägt zur Stabilität des gesamten Stromnetzes bei.

 

Kurz gesagt: Eine eigene Stromerzeugung ist von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich, um von der Teilnahme an einer EEG zu profitieren. Die Teilnahme ist offen für alle, die entweder Strom verbrauchen oder zur Erzeugung von Energie beitragen möchten.

Leider ist dies nicht der Fall. Da die Stromerzeugung in der Regel aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) stammt, wird der Strom hauptsächlich tagsüber erzeugt und steht dir daher nur während des Tages zur Verfügung. In der Nacht oder bei schlechtem Wetter, wenn keine oder nur geringe Strommengen durch die PV-Anlagen erzeugt werden, wird der benötigte Strom weiterhin wie gewohnt von deinem Stromlieferanten bezogen.

 

Das bedeutet, dass du an deinen bestehenden Stromlieferverträgen nichts ändern musst. Der Strom aus der EEG ergänzt deinen bisherigen Strombezug und bietet dir die Möglichkeit, nachhaltig erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen zu nutzen.

 

Es gibt natürlich auch andere EEGs, die zusätzlich Strom aus Kleinwasserkraftwerken oder Windkraftanlagen nutzen. In unserem Fall wird die EEG jedoch zunächst ausschließlich mit Photovoltaik betrieben, was bedeutet, dass der Strom hauptsächlich während der Sonnenstunden zur Verfügung steht.

Nein, eine Mitgliedschaft in einer Erneuerbaren-Energiegemeinschaft (EEG) ist immer zusätzlich zu einem bestehenden Vertrag mit einem Energieversorger möglich. Es ist nicht erforderlich, den aktuellen Stromanbieter zu wechseln oder den bestehenden Vertrag anzupassen.

 

Einzige Ausnahme: Unternehmen oder Betriebe mit großen Verbrauchsmengen haben manchmal spezielle Vereinbarungen mit ihrem Stromversorger, wie etwa Mindestabnahmemengen. In diesen Fällen muss geprüft werden, in welchem Umfang eine Mitgliedschaft in der EEG möglich ist.

 

Bei Unsicherheiten oder Fragen hilft das Team gerne weiter. Kontakt aufnehmen, und die Details werden geklärt.

Ja. Die freie Wahl des Stromanbieters bzw. -abnehmers bleibt selbstverständlich bestehen. Ein Wechsel ist jederzeit möglich und vollkommen unabhängig von der Mitgliedschaft in der Erneuerbaren-Energiegemeinschaft (EEG).

 

Die Teilnahme an der EEG stellt lediglich eine Ergänzung zum bestehenden Stromvertrag dar und hat keinerlei Einfluss auf das Recht, den Energieversorger oder Abnehmer frei zu wählen oder zu wechseln.

Die Ermittlung der über die Erneuerbare-Energiegemeinschaft (EEG) bezogenen bzw. gelieferten Strommengen erfolgt automatisch durch den Netzbetreiber. Grundlage dafür sind die viertelstündlichen Smart-Meter-Daten aller Mitglieder.

 

Diese präzisen 15-Minuten-Messwerte ermöglichen eine exakte Zuordnung von Verbrauch und Erzeugung. Der Netzbetreiber übernimmt dabei die Aufteilung der Strommengen zwischen dem jeweiligen Stromversorger oder -abnehmer und der Energiegemeinschaft.

 

Die Verteilung erfolgt nach dem sogenannten „dynamischen Prinzip“: In jeder einzelnen 15-Minuten-Einheit wird der erzeugte Strom im gleichen prozentuellen Verhältnis auf alle aktiven Mitglieder verteilt – sowohl beim Bezug als auch bei der Einspeisung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Aufteilung fair und transparent abläuft – unabhängig von Tageszeit oder Gesamtverbrauch.

 

So bleibt der Stromfluss nachvollziehbar, und die Vorteile der gemeinschaftlich erzeugten Energie kommen allen Beteiligten anteilig zugute.

Eine direkte Echtzeit-Anzeige, ob der aktuell verbrauchte Strom aus der Energiegemeinschaft oder vom Stromversorger stammt, ist derzeit leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der nachträglichen Abrechnung: Die Aufteilung der Strommengen erfolgt anhand der 15-Minuten-Smartmeterdaten, die vom Netzbetreiber erst im Nachhinein ausgewertet werden.

 

Dennoch gibt es eine einfache Faustregel:
Da in unserer Energiegemeinschaft der Strom überwiegend aus Photovoltaikanlagen stammt, ist insbesondere bei gutem Wetter in den Mittags- und Nachmittagsstunden mit einem höheren Anteil an Gemeinschaftsstrom zu rechnen. Zu diesen Zeiten lohnt es sich besonders, größere Stromverbraucher wie Geschirrspüler, Waschmaschine oder E-Auto einzuplanen – so kann ein möglichst hoher Anteil des Verbrauchs durch regional erzeugten Sonnenstrom gedeckt werden.

 

So wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch aktiv zur besseren Nutzung der gemeinschaftlich erzeugten Energie beigetragen.

Die Abrechnung der Netzkosten erfolgt wie bisher durch den zuständigen Netzbetreiber. Die Energiegemeinschaft stellt ausschließlich die Kosten für die bezogene oder eingespeiste Energie in Rechnung – nicht die Netzentgelte.

 

Auf der jährlichen Netzkostenabrechnung des Netzbetreibers wird der über die Energiegemeinschaft bezogene Stromanteil separat ausgewiesen. Für diesen Anteil gelten – als besonderer Vorteil der Teilnahme an einer EEG – reduzierte Netzentgelte, die ebenfalls transparent auf der Abrechnung dargestellt werden.

 

So bleibt die Abrechnung übersichtlich:

  • Energieanteil über die EEG
  • Netzkosten direkt vom Netzbetreiber
     

Die Teilnahme an einer EEG bringt somit nicht nur ökologische, sondern auch finanzielle Vorteile durch verminderte Netzentgelte mit sich.

Ja – Mitglieder einer Erneuerbaren-Energiegemeinschaft (EEG) oder einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) profitieren grundsätzlich von einer Reduktion der Netzentgelte für den Strom, der über die Gemeinschaft bezogen wird.

 

Die genaue Höhe dieser Netzkostenreduktion hängt von mehreren Faktoren ab:

  • der Art der Energiegemeinschaft (EEG oder GEA)
  • der Netzebene, an die der Haushalt oder Betrieb angeschlossen ist (z. B. Niederspannung oder Mittelspannung)
  • sowie dem räumlichen Verhältnis zwischen Erzeuger und Verbraucher

 

Wichtig:
Für Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) gibt es keine Reduktion der Netzentgelte, da hier keine räumliche Nähe zwischen Erzeugung und Verbrauch vorausgesetzt wird.

Ja. Teilnehmer von Energiegemeinschaften, die über das öffentliche Netz der Wiener Netze Strom beziehen, müssen eine Gebrauchsabgabe an die Stadt Wien zahlen.

 

Wie hoch ist die Gebrauchsabgabe?
Die Gebrauchsabgabe beträgt 6 % des Netto-Netzpreises. Sie ist Teil der Netzentgelte, die von den Wiener Netzen verrechnet werden.

 

Wofür wird die Gebrauchsabgabe erhoben?
Sie wird für die Nutzung des öffentlichen Raums durch Versorgungsleitungen eingehoben – unabhängig davon, ob der Strom von einem Energieversorger oder aus einer Energiegemeinschaft stammt.

 

Gibt es rechtliche Auseinandersetzungen zur Gebrauchsabgabe?
Ja. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat 2024 eine Klage gegen Wien Energie eingebracht. Streitpunkt ist, ob die Gebrauchsabgabe auch auf Energiepreise (nicht nur auf Netzpreise) aufgeschlagen werden darf.

 

Was bedeutet das für Mitglieder von Energiegemeinschaften?
Aktuell ist die Abgabe auf den Netzpreis jedenfalls zu zahlen. Ob weitere Preisbestandteile betroffen sind, hängt vom Ausgang des Gerichtsverfahrens ab.

Wenn im Smartmeter Portal der Wiener Netze nur der Bezugszählpunkt aufscheint und der Einspeisezählpunkt fehlt, dann ist dieser meist unter einer anderen Kundennummer registriert.

 

Wie finde ich raus, ob dem so ist?
Mit Abfrage der Beauskunftungskennzahl und Eingabe von Kundennummer / Zählpunktnummer sollte die Beauskunftungskennzahl ausgegeben werden. Falls die Zählpunktnummer mit der Kundennummer nicht übereinstimmt, dann erhält man eine Fehlermeldung "Die angegebene Kundennummer oder Zählpunktnummer ist falsch. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben."

 

Wie bekomme ich den fehlenden Einspeisezählpunkt in das Smartmeter Portal?

  • Steigen Sie in Ihr Smart Meter Web Portal ein
  • Die Sparte Anlagen & Verträge aussuchen und dann auf Vertragsbedingungen drücken
  • Bei Vertragsdaten haben Sie eine andere kleine Sparte rechts unten mit der Bezeichnung Vertragsverbindung hinzufügen
  • Bei Vertragsverbindungen mit der Kundenummer einen Zugangsschlüssel generieren 
  • Den Zugangsschlüssel erhalten Sie per Email und können den Einspeisezählpunkt hinzufügen
     

Der Teilnahmefaktor gibt an, mit welchem prozentuellen Anteil von Ihrem Verbrauch oder Ihrer Erzeugung Sie an einer Energiegemeinschaft teilnehmen. Er bestimmt also wie viel Prozent von ihrem erzeugten Strom Sie maximal in die Energiegemeinschaft einspeisen bzw. wie viel von Ihrem Stromverbrauch maximal von der Energiegemeinschaft gedeckt wird.

 

Beispiel:

Sie sind Mitglied in zwei Energiegemeinschaften und haben einen Verbrauch von 10 kWh in einer Viertelstunde. Für Ihren Zählpunkt in der ersten Energiegemeinschaften nutzen Sie einen Teilnahmefaktor von 70 %. Sie nehmen somit mit 70 % ihres Verbrauches, also 7 kWh, in der ersten Energiegemeinschaft teil.

Die Höhe des Teilnahmefaktors in der zweiten Energiegemeinschaft kann somit max. 30 % betragen, wodurch Sie 3 kWh von der zweiten Energiegemeinschaften beziehen. Eine Überschreitung von über 100 % ist nicht möglich. Somit ist es wichtig, dass sich die beiden Energiegemeinschaften bzgl. der Höhe des Teilnahmefaktors gut abstimmen.

 

Vorteil für den dynamischen Aufteilungsschlüssel

Auch wenn in der Energiegemeinschaft genug Strom zur Verfügung stehen würde, um nach der dynamischen Aufteilung Ihren gesamten Verbrauch von 10 kWh abzudecken, werden Ihnen dennoch nur 7 kWh zugewiesen. Somit kann der Teilnahmefaktor auch innerhalb einer Energiegemeinschaft sinnvoll genutzt werden, um so z.B. hohe Verbraucher:innen zu begrenzen, wodurch die anderen teilnehmenden Verbraucher:innen mehr Strom zugeteilt bekommen.

 

Dadurch wird die Schwäche des dynamischen Aufteilungsschlüssel ausgeglichen.

 

Steht in der Energiegemeinschaft weniger als die benötigte Menge an Strom zur Verfügung, wird ihr tatsächlicher Verbrauch wieder mit dem Teilnahmefaktor multipliziert, anschließend erfolgt die dynamische Zuteilung innerhalb der EG.
Grundsätzlich bedeutet der Teilnahmefaktor also, dass Ihr Verbrauch, der für die dynamischen Zuweisung herangezogen wird im Vorhinein um den Teilnahmefaktor verkleinert wird.

Nutzen Sie diese einzigartigen Vorteile und machen Sie den Schritt in eine nachhaltige, kostensparende Energiezukunft – gemeinsam mit uns!