Fair. Transparent. Unabhängig.

Bürgerenergiegemeinschaft – Österreichweit teilnehmen, solidarisch mitgestalten

 

Die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft ist unabhängig von Ihrem Wohnort möglich – es bestehen keine regionalen Einschränkungen. Damit ist sie ideal für all jene, die sich aktiv an der Energiewende beteiligen möchten, auch wenn sie außerhalb eines bestimmten Versorgungsgebiets leben.

Bitte beachten Sie jedoch:

 

Im Unterschied zur regionalen Energiegemeinschaft bringt die Bürgergemeinschaft mit dem neuen SNAP-Netztarif (Sommer-Niederarbeitspreis) im Zeitraum vom 1.4. bis 30.9. in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr eine Reduktion der Netzgebühren um 20 % mit sich.
Diese Entlastung wirkt sich ausschließlich auf die Netzgebühren aus. Ein Entfall der Elektrizitätsabgabe oder des Erneuerbaren-Förderbeitrags ist dabei nicht vorgesehen und tritt somit nicht ein.

Dafür steht sie für gelebte Solidarität und gemeinschaftliches Handeln – unabhängig von regionalen Grenzen. Überschüssiger Photovoltaikstrom kann so mit anderen Mitgliedern geteilt und sinnvoll genutzt werden, anstatt ungenutzt ins öffentliche Netz zu fließen.

 

Die Bürgerenergiegemeinschaft hat mit folgenden Netzbetreibern Verträge, weitere Netzbetreiber sind bei Bedarf möglich:

Wiener Netze - AT001000....

Kärnten Netz - AT007000...

Netz Niederösterreich - AT002000...

Energienetze Steiermark - AT008000...

Einspeisevergütung

 

Tarif        9 ct/kWh netto
+ 0% USt.

 

Private Haushalte & Kleinunternehmer für Ihren sauberen Strom aus Sonnenenergie, direkt vor Ort, nachhaltig produziert

 

Einspeisevergütung für Land- und Forstwirtschaft, sowie USt. pflichtige Unternehmer siehe Tarifblatt

Strombezug

 

Tarif     10,80 ct/kWh netto + 0% USt.

 

Verbrauch von erneuerbarem Strom




gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 – Kleinunternehmerregelung
keine Umsatzsteuer!

Mitgliedsbeitrag

 

     1,50 € pro Monat netto + 0% USt.

 

Der Mitgliedsbeitrag wird pro Rechnungsadresse bzw. SEPA-Lastschriftmandat verrechnet und ist unabhängig von der Anzahl der Zählpunkte oder Standorte. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein, jeweils ab dem 15. des Folgemonats. Es bestehen keine Bindungsfristen und die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar.

Doppelt profitieren – Teilnahme an REGIONALER  Energiegemeinschaft und Bürgerenergiegemeinschaft

 

Eine Mehrfachteilnahme ist ausdrücklich erlaubt: Sie können gleichzeitig Mitglied einer regionalen Energiegemeinschaft und einer Bürgerenergiegemeinschaft sein.

 

Das bedeutet: Sie nutzen lokale Vorteile wie reduzierte Netzgebühren und den Entfall von Abgaben durch die regionale Energiegemeinschaft und erweitern Ihren Wirkungskreis durch die überregionale Zusammenarbeit innerhalb der Bürgergemeinschaft.

 

So schöpfen Sie das volle Potenzial Ihrer Photovoltaikanlage aus – regional und überregional, effizient und gemeinschaftlich.

SNAP Netztarif - wer kann diesen in Anspruch nehmen? auszug aus den erläuterungen zu SNE-V 2018 NOVELLE 2026

 

Erneuerbare Energie-Gemeinschaften tragen bereits durch den Eigenverbrauch in den Sommer-Mittagsstunden zur Senkung der PV-Netzlasten bei. Um die Belastung auf das Niederspannungsnetz noch weiter zu reduzieren, wird in diesem Zeitraum für die Netzkunden auf der Netzebene 7, die außerhalb einer Erneuerbaren Energie-Gemeinschaft beliefert werden, ein vermindertes Entgelt im Ausmaß von 80% des Basiswertes verrechnet.

 

Voraussetzung dafür ist, dass die Netzbetreiber über die dafür nötigen, messtechnisch eindeutig erfassten und ausgelesenen Detaildaten verfügen, dh. sofern die entsprechenden zeitscharfen Werte messtechnisch erfasst und vom Netzbetreiber ausgelesen wurden. Die Verrechnung eines SNAP auf Grundlage von Selbstablesung oder kalkulatorischer Ermittlung ist zur Vermeidung von Tarifunwahrheiten nicht vorgesehen. Liegt eine Opt-in-Erklärung des Netznutzers bereits vor, ist der SNAP anzuwenden. In allen anderen Fällen bedarf es der Zustimmung des Netzkunden zur Anwendung des SNAP. Zu den anderen Zeiten außerhalb des SNAP erfolgt die Verrechnung mit dem sonst gültigen Netz-Arbeitspreis.

 

Als Mitglied der Bürgerenergiegemeinschaft hast du bereits eine Opt-in-Erklärung abgegeben.
In Abklärung ist noch, ob die Ersatzwertbildung bei fehlenden Messdaten zulässig ist  (L2-Werte) 

Die nebenstehende Energiebilanz der Energiegemeinschaft für den Monat August zeigt, dass bereits 50% des gesamten Energiebedarfs unserer Mitglieder durch gemeinschaftlich erzeugte Energie gedeckt werden konnten.

 

Für neue Mitglieder steht derzeit sogar über 80 % unserer gemeinschaftlich erzeugten Energie zur Verfügung – ein idealer Zeitpunkt, um Teil unserer Energiegemeinschaft zu werden und von nachhaltiger, regionaler Energie zu profitieren.

Mit der transparenten Erfassung von Verbrauch und Erzeugung erhält jedes Mitglied eine persönliche Energiebilanz – klar, nachvollziehbar und mit allen wichtigen Kennzahlen.

 

Die Daten werden viertelstündlich gemessen und als stündliche Monatsdurchschnitte dargestellt. So wird gemeinsames Energiesparen einfach und greifbar.